Manchmal gibt es Gründe für eine Beurlaubung
Ihr könnt euch beurlauben lassen, falls ihr aus folgenden Gründen euer Studium pausieren müsst:
- Erkrankung,
- studienbezogene Praktika, die nicht Teil des Studiums sind,
- studienbegleitender Auslandsaufenthalt,
- Mutterschutz sowie Elternzeit,
- Pflege von Angehörigen,
- Unterbrechung des Studiums zum Zwecke der Finanzierung des Studiums, eigener unternehmerischer Tätigkeit, wie etwa der Unternehmensgründung oder in berufsbegleitenden Studiengängen aufgrund unerwarteter außergewöhnlicher beruflicher Belastungen,
- wenn zum Studienabschluss nur das Kolloquium fehlt
- Sonstige Gründe:
- Zugehörigkeit zu einem Kader eines Spitzenfachverbandes im Olympischen Sportbund,
- bei einer mit erheblicher zeitlicher Belastung verbundenen Mitarbeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,
- die Wahrnehmung eines Freiwilligen- oder Militärdienstes.
Was gilt während einer Beurlaubung?
Auch als beurlaubte Studierende müsst ihr den Semesterbeitrag zahlen. Informationen über die Möglichkeit der Rückerstattung des bundesweiten Semestertickets während der Beurlaubung erhaltet ihr beim AStA.
Beurlaubte Semester werden nicht als Fachsemester gezählt. Deshalb dürfen Studierende während der Beurlaubung in der Regel keine Leistungsnachweise (ECTS) erbringen oder Prüfungen ablegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Studierende, die aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeiten, der Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, der Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Kader eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund oder der Mitarbeit in Organen der Hochschule beurlaubt sind. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist aber während einer Beurlaubung für alle möglich.
Welche Nachweise werden benötigt und wie stelle ich einen Antrag?
Ausführliche Informationen zur Beurlaubung, welche Nachweise ihr einreichen müsst und wie ihr einen Antrag auf Beurlaubung stellen könnt, findet ihr auf den Webseiten des Student Service Center.
Persönliche Beratung in Anspruch nehmen
Natürlich könnt ihr euch aber persönlich von der Zentralen Studienberatung zum Thema beraten lassen. Vereinbart einfach einen Präsenz-, Online- oder Telefontermin über das Terminbuchungssystem auf der Webseite der Zentralen Studienberatung oder nutzt die offene Sprechstunde.