Manchmal muss es ein Urlaubssemester sein
Ihr könnt euch beurlauben lassen, falls ihr aus folgenden Gründen euer Studium pausieren müsst:
- Erkrankung,
- studienbegleitender Auslandsaufenthalt,
- Mutterschutz/Elternzeit/Pflege von Angehörigen
- bei einer mit erheblicher zeitlicher Belastung verbundenen Mitarbeit in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studierendenwerks für höchstens zwei Semester,
- Rückmeldung wegen Kolloquium oder einem Leistungsnachweis nach Abgabe der Abschlussarbeit,
- Praktikum,
- Zugehörigkeit zu einem Kader eines Spitzenfachverbandes im Olympischen Sportbund.
Im Einzelfall können auch sonstige Gründe akzeptiert werden. Informationen erhaltet ihr auf den Webseiten des Student Service Center oder ihr lasst euch persönlich beim Student Service Center beraten.
Was gilt im Urlaubssemester?
Der Semesterbeitrag ist auch für ein Urlaubssemester zu bezahlen. Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester gezählt. Deshalb dürfen Studierende während eines Urlaubssemesters in der Regel keine Leistungsnachweise (ECTS) erbringen. Informationen über die Möglichkeit der Rückerstattung des bundesweiten Semestertickets während der Beurlaubung erhaltet Ihr beim AStA.