Hast du Anspruch auf BAföG?
BAföG steht unter bestimmten Voraussetzungen Studierenden zu, die ihr Studium nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können. Wenn ihr wissen wollt, ob euch BAföG zusteht oder nicht, dann schaut einfach mal bei studis-online vorbei. Hier findet ihr viele Informationen rund um das BAföG und einen BAföG-Rechner, mit dem ihr euer (mögliches) BAföG individuell errechnen könnt. Internationale Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf BAföG.
Erst immatrikulieren, dann den Antrag stellen
Ihr müsst erst immatrikuliert sein, um einen Antrag stellen zu können. Den Antrag sollte man stellen, sobald die Zulassung zum Studium erfolgt ist, spätestens aber im ersten Vorlesungsmonat. Ausbildungsförderung wird nämlich frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt. Fehlende Unterlagen können natürlich nachgereicht werden. Stellt euren Antrag ganz einfach online unter stwda.de/studienfinanzierung/bafoeg.
Nicht vergessen: alle zwei Semester neuen Antrag stellen
Habt ihr es geschafft und gehört zu den Berechtigten, müsst ihr das BAföG jedes Jahr beziehungsweise alle zwei Semester erneut beantragen. Zusätzlich müsst ihr am Ende des vierten Semesters eine Bescheinigung ausfüllen lassen, welche Auskunft darüber geben soll, ob ihr regelgerecht studiert, das heißt, ob die üblichen Studienleistungen erbracht wurden (Formblatt 5). Nähere Informationen erhaltet ihr in eurem Fachbereich oder bei eurem Fachschaftsrat.