Finanzen

Weitere Finanzierungsquellen

(abhängige) Glückspilze?

Habt ihr keinen Anspruch auf BAföG liegt dies vermutlich daran, dass das Einkommen eurer Eltern zu hoch ist. Dann ist es natürlich am bequemsten, sich das Studium über die Brieftasche der Eltern, Großeltern oder Lebenspartner*innen – sollte diese das hergeben – finanzieren zu lassen. Ihr habt dadurch natürlich viel mehr Zeit zum Lernen und Erholen, begebt euch aber gleichzeitig in eine klare Abhängigkeit. In jedem Fall ist es aber wichtig zu wissen, dass Eltern ihren (volljährigen) Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet sind, die Ausbildung bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu finanzieren. Damit besteht in der Regel eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums. Auf den Seiten vom Studierendenwerk findet ihr weitere Infos zum Thema.
 

Schon mal über ein Stipendium nachgedacht?

Auch Stipendien bieten eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Allerdings gibt es auch sehr unterschiedliche Förderkriterien und von der Bewerbung bis zur eigentlichen Förderung muss ausreichend Zeit eingeplant werden. In der Regel gelten für alle Förderungsmöglichkeiten ein paar Grundregeln. So muss man sich um eine Förderung selbst bemühen und bewerben (schriftlich). Oftmals ist damit auch ein (teilweise mehrtägiges) Auswahlverfahren verbunden.


Als Voraussetzung geht man meist davon aus, dass die Antragsteller*innen:

  • außergewöhnliche Leistungen und Leistungsbereitschaft zeigen,
  • Weltoffenheit, breite Interessen sowie außergewöhnliches Engagement vorweisen können,
  • praktische und soziale Kompetenz einschließlich der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung besitzen,
  • speziellen Anforderungen der*s Stipendiengebers*in (entsprechend dem jeweiligen Stipendiengeber*in zum Beispiel Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus, Frauen, deutsche Staatsangehörigkeit usw.) genügen,
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen der ideellen Förderung (zum Beispiel kirchliche Träger) mitbringen.


Stipendien müssen nicht zurückgezahlt werden

In der Regel sind ferner Gutachten zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und Gutachten zur Beurteilung der Persönlichkeit und des außerfachlichen Engagements vorzulegen. Diese können meist von Professor*innen beziehungsweise entsprechenden Personen oder Institutionen (zum Beispiel Kirchengemeinde) erbeten werden. In den meisten Fällen müsst ihr euch selbst bei einem Begabtenförderungswerk bewerben. Hier müsst ihr am Anfang viel Zeit investieren. Die lohnt sich dann aber, wenn man ein Stipendium bekommt. Denn ein Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Die materielle Förderung beläuft sich für jeden Studierenden derzeit auf bis zu circa 750 Euro durchschnittliche Grundförderung zuzüglich 300 Euro Studienkostenpauschale monatlich. Studienaufenthalte, Praktika oder Sprachkurse im Ausland können gesondert gefördert werden. Auf der Seite stipendiumplus.de findet ihr ausführliche Informationen.


Interesse am Austausch mit Stipendiat*innen?

Die Studienberatung des Student Service Center steht mit verschiedenen Stipendiat*innen der h_da und weiterer Hochschulen in Kontakt. Wenn ihr euch mit einer*einem Studierenden austauschen möchtest, die*der ein Stipendium der Begabtenförderungswerke erhält, wendet euch doch einfach persönlich an das SSC.

Für einen guten Überblick über die diversen Förderungsmöglichkeiten empfehlen wir euch folgende Webseiten:

stipendiumplus.de

stiftungen.org

daad.de

mystipendium.de

aufstiegsstipendien.de

Viel genutzt, aber teuer

Zur Finanzierung des Studiums kann auch ein Studienkredit eine Möglichkeit sein. Vier von fünf Studierenden, denen aktuell ein Kredit ausgezahlt wird, nutzen den KfW-Studienkredit.


Achtung: hoher Zinssatz

Allerdings liegt der KfW-Zinssatz durchschnittlich bei 7,8 Prozent (effektiver Jahreszins) und ist damit sehr hoch. Bevor du dich also für einen Kredit entscheidest, solltest du wegen der nicht unerheblichen Zinsen unbedingt vorher prüfen, ob es wirklich keine andere Möglichkeit gibt: BAföG, Ersparnisse, Darlehen von den Eltern oder anderen Verwandten, Stipendium, Wohngeld, jobben, Bildungskredit für Bachelor-Studierende ab dem dritten Fachsemester oder einem Studienabschlussdarlehen im letzten Semester des Studiums. Dir sollte bewusst sein, dass du gegebenenfalls mit einem Schuldenberg in den Beruf startest.


Lass dich beraten!

Kommst du um einen Kredit nicht herum, lass dich auf jeden Fall vorher beim AStA oder dem Studierendenwerk beraten. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine fundierte unabhängige Kreditberatung an.


Weitere Infos 

Information zum Studienkredit findest du auf der Webseite der KfW. Die Beratung und Antragstellung erfolgt über das Studierendenwerk Darmstadt, Abteilung Studienfinanzierung. Weitere allgemeine Infos zu Studienkrediten findet du unter studis-online.de/studienkredit.

Kindergeld als Studi bis zum Alter von 25 Jahren

Kindergeld ist eine wichtige zusätzliche Finanzierungsquelle während des Studiums. In der Regel wird es bis zu einem Alter von 25 Jahre gezahlt. Wichtig ist, dass ihr euch in einer „kindergeldrelevanten Ausbildung“ befindet. Das Studium als Erststudium zählt dazu inklusive Pflichtpraktika, Auslandssemester und Beurlaubung wegen Krankheit, Mutterschaft oder Prüfungsvorbereitungen. In diesem Fall gibt es keine Einschränkungen bei einem Hinzuverdienst.


Hinzuverdienstgrenzen beachten

Anders sieht das aus, wenn ihr schon ein Studium oder eine Berufsausbildung abgeschlossen habt und eine zweite Ausbildung beginnt – zum Beispiel ein Master-Studium. Dann könnt ihr beziehungsweise eure Eltern zwar weiterhin Kindergeld beziehen, doch gelten andere Hinzuverdienstgrenzen, wenn ihr einen Minijob (geringfügig oder kurzfristig) oder einen regulären Job unter Berücksichtigung der 20-Stunden-Regelung ausübt.


Kindergeldzahlung direkt an euch

Übrigens: Grundsätzlich kann das Kindergeld auch direkt an euch gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass ihr einen eigenständigen Haushalt führt und euch selbst versorgt und somit keinen Unterhalt von euren Eltern bekommt.

Mitunter gibt's auch einen Anspruch auf Wohngeld

In bestimmten Situationen können auch Studierende Wohngeld beantragen. Hast du beispielsweise dem Grunde nach keinen Anspruch (mehr) auf BAföG (z.B. wegen Überschreiten der Förderungshöchstdauer oder der Altersgrenze), kann es sein, dass du Anspruch auf Wohngeld hast. Da das Thema recht komplex ist, empfehlen wir die Seite der DGB-Jugend, die einen guten Überblick gibt.


Antrag am Erstwohnsitz stellen

Der Antrag auf Wohngeld wird dort gestellt, wo du mit dem Erstwohnsitz gemeldet bist. In Darmstadt ist das Amt für Wohnungswesen zuständig.


Informier dich weiter

Informationen der Stadt Darmstadt zu Wohngeld inkl. Informationen für Studierende findest du auf den Seiten der Stadt Darmstadt. Aber nicht gleich aufgeben, die Informationen für Studierende findest du im Anschluss an die allgemeinen Infos am Ende der Seite.