Praktika und duales Studium
Praktikum ist nicht gleich Praktikum
Vor, während und nach dem Studium müsst oder wollt ihr vielleicht ein Praktikum absolvieren. In einigen Studiengängen ist ein Vor- bzw. Grundpraktikum im entsprechenden Berufsfeld erforderlich. Aber ihr könnt natürlich auch ein freiwilliges Praktikum absolvieren, um eure Praxiserfahrungen auszubauen und eure Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Unterschiede kennen
Je nach Praktikumsart gibt es hier einige Unterschiede, was Abzüge oder Regelungen angeht. Auch wenn ihr dual studiert oder aus einem Nicht-EU-Land stammt, gilt es Besonderheiten zu beachten.
Meist keine Abzüge
Absolviert ihr ein Pflichtpraktikum, also ein Praktikum, das in der Prüfungsordnung festgelegt ist, oder fertigt ihr eure Abschlussarbeit in einem Unternehmen an, fallen für euch keine Abzüge vom Entgelt an außer gegebenenfalls Lohnsteuer. Allerdings gelten für das Anfertigen von Abschlussarbeiten in einem Unternehmen und dem daraus folgenden Status „Bachelorandin“oder „Bachelorand“ sehr strenge Voraussetzungen. Auf den Seiten der DGB-Jugend findet ihr ausführliche Infos zu den Voraussetzungen.
Freiwilliges Praktikum gilt als normales Arbeitsverhältnis
Ein freiwilliges Praktikum während des Studiums, welches zwar zweckmäßig, aber nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, wird wie ein normales Arbeitsverhältnis bei Studierenden behandelt. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, müssen daraus also auch Sozialversicherungsbeiträge (und gegebenenfalls Steuern) entrichtet werden. Es gelten die Ausnahmeregelungen für Minijob (geringfügig oder kurzfristig) beziehungsweise die Werkstudierenden-Regelung.
Pflichtpraktika vor und nach dem Studium haben einen besonderen Status. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, müssen daraus Beiträge in alle Sozialversicherungszweige entrichtet werden. Die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs und die Sozialversicherungsfreiheit für Studierende gelten nicht.
Bei Renten- und Krankenversicherung nachfragen
Für Studierende während eines dualen Studiums gelten besondere Regelungen, die ihr bei der Renten- und Krankenversicherung erfragen müsst.
Ausländerbehörde redet manchmal mit
Falls ihr Student*in aus einem Nicht-EU-Land seid, kann die Ausländerbehörde für die Aufnahme eines Jobs bestimmte Bedingungen stellen. Ausgenommen davon sind Jobs als studentische Hilfskraft an der Hochschule oder Pflichtpraktika (s. weiter oben auf dieser Seite) während des Studiums.
Umfangreiche Infos zum Thema Praktikum
Das Thema Praktika interessiert euch grundsätzlich und ihr wollt mehr wissen, beispielsweise wie ihr einen geeigneten Praktikumsplatz findet, was ein gutes Praktikum auszeichnet oder was der Praktikumsvertrag beinhalten sollte? Dann empfehlen wir euch die Webseite von studis-online. Hier gib's umfangreiche Infos zum Thema.