Beratung und Hilfe bei Beeinträchtigungen
Chronische Erkrankungen, Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, psychische Erkrankungen oder andere längerfristige gesundheitliche Störungen (im Folgenden mit „Behinderung“ bezeichnet) können im Studium eine Beeinträchtigung darstellen.
Ziel der h_da ist es, die Bedingungen für Studierende mit Behinderung zu verbessern, Barrieren abzubauen und die Akzeptanz bei Betroffenen, Mitstudierenden und Lehrenden zu fördern. Die Beratung ist kostenlos und kann anonym stattfinden.
Informationen und Beratung gibt es zu diesen Themen:
- Zulassungsverfahren (Härtefallanträge),
- individuelle Organisation der Studien- und Prüfungsbedingungen (Nachteilsausgleich),
- technische und bauliche Maßnahmen im Sinne der Barrierereduzierung,
- externe Unterstützungsangebote.